Freitag, Mai 01, 2015

Wenn man erwischt wird ...

Der Bundesinnenminister verweigert die Auskunft zu einer durchgesickerten Neuigkeit mit dem Hinweis, er könne zu einer durchgesickerten Neuigkeit, die von einem Papier stamme, das mit "geheim" oder "sehr geheim" gekennzeichnet war, nichts sagen.

Der BND sollte seine Geheimnisse auf Geheimpapieren mit dem Hinweis "Ultra-Geheim!" versehen oder noch besser Geheimtinte verwenden. Gegen Whistle-Blower ist man dort offenbar machtlos ... oder sie könnten sich auch an geltende Regeln halten ... ... ...die Regierenden ...

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